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   RG, 11.01.1890 - Rep. I. 283/89   

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https://dejure.org/1890,29
RG, 11.01.1890 - Rep. I. 283/89 (https://dejure.org/1890,29)
RG, Entscheidung vom 11.01.1890 - Rep. I. 283/89 (https://dejure.org/1890,29)
RG, Entscheidung vom 11. Januar 1890 - Rep. I. 283/89 (https://dejure.org/1890,29)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    A) Über die Bedeutung der in den Fällen des §. 657 C.P.O. von dem Schuldner geleisteten Sicherheit und die Voraussetzungen des Anspruches auf ihre Rückgabe. b) Kann ein Urteil, durch welches der Beklagte für nicht berechtigt erklärt wird, seine Waren und deren Verpackung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung. C.P.O. §§. 647. 657. Markenschutz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 25, 373
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 335/02

    Ansprüche des Vollstreckungsgläubigers bei Stellung einer Prozessbürgschaft zur

    a) In der reichsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. RGZ 25, 373, 376; 37, 430, 431; 86, 36, 39; 141, 194, 196, 198) und in der neueren Literatur (vgl. Münzberg, in: Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 771 Rdn. 44; Salzmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 771 Rdn. 78; Gaul, in: Rosenberg, Zwangsvollstreckungsrecht 11. Aufl. § 41 XI 1; Zöller/Herget, ZPO 24. Aufl. § 769 Rdn. 7) ist allgemein anerkannt, daß dann, wenn eine gemäß § 771 Abs. 3 Satz 1 ZPO i.V. mit § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO erlassene Anordnung die Aufhebung einer Pfändung erlaubt, die Sicherheit anstelle des Pfandgegenstandes insoweit haftet, als der Gläubiger bei Fortbestand der Pfändung aus ihm befriedigt worden wäre.
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